Wie im übrigen Deutschen Reich galt auch im Königreich Sachsen die Allgemeine Wehrpflicht vom vollendeten 17. bis zum 45. Lebensjahr. Diese gliederte sich in die siebenjährige Dienstpflicht, anschließend die Landwehrpflicht bis zum vollendeten 39. Lebensjahr und zuletzt die Landsturmpflicht bis zum vollendete 45. Lebensjahr. Dem Landsturm gehörten auch alle ungedienten Männer von 17 bis 45 Jahren an.
Die Dienstpflicht unterteilte sich in die aktive Dienstpflicht und die Reservepflicht. Mit der Ausnahme von Kavallerie und reitender Feldartillerie dauerte die aktive Dienstpflicht zwei Jahre und die Wehrpflichtigen wurden in der Regel mit 20 Jahren eingezogen. Da das Angebot an wehrpflichtigen Männern höher war als der Bedarf der aktiven Truppenteile, erfolgte die Einberufung zum aktiven Dienst über ein Losverfahren. Im 5. königlich-sächsischen Feldartillerie-Regiment No. 64 betrug die aktive Dienstpflicht zwei Jahre, da beide Abteilungen des Regiments zur fahrenden Feldartillerie zählten.
Die Rekruten des Regiments wurden als Kanoniere oder Fahrer ausgebildet. Bei den Kanonieren stand von Beginn an, auch während der Grundausbildung, die theoretische und praktische Ausbildung an den Geschützen im Mittelpunkt. Dabei wurde neben der Ausbildung in der jeweiligen Funktion auch Wert auf die gegenseitige Vertretbarkeit bis hin zu den Aufgaben eines Geschützführers gelegt.
Die Unteroffiziere kamen entweder von der sächsischen Unteroffiziersschule Marienberg oder rekrutierten sich aus den so genannten Kapitulanten. Als Kapitulant bezeichnete man Soldaten, die ihre zweijährige aktive Dienstpflicht abgeleistet hatten und sich für einen weiteren aktiven Dienst freiwillig verpflichteten. In der Regel betrug die Dienstzeit für Unteroffiziere zwölf Jahre. Nach der Entlassung aus dem aktiven Dienst hatten ehemalige Unteroffiziere einen Anspruch, vorrangig in den Staatsdienst übernommen zu werden. Innerhalb des Regiments hatten Unteroffiziere vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Sie dienten als Geschützführer, Munitionsunteroffiziere, Handwerker, Hauptfeldwebel und wenn nicht genügend Offiziere zur Verfügung standen, konnten sie auch als Zugführer eingesetzt werden. Die Munitionszüge der Gefechtsbatterie wurden immer von Unteroffizieren geführt.