Die Einjährig Freiwilligen waren ein Sonderfall im Rahmen der Ableistung der aktiven Dienstpflicht. Wer in der Lage war, sich auf eigene Kosten auszurüsten und zu verpflegen, konnte, wenn er
zugleich die notwendigen schulischen Voraussetzungen (mittlere Reife oder Ablegung einer Prüfung) vorzuweisen hatte, einen einjährigen aktiven Dienst ableisten. Geeignete Einjährig
Freiwillige konnten zu Reserveoffizieren ausgebildet werden. Sie schieden nach einem Jahr als überzählige Unteroffiziere aus dem aktiven Dienst und wurden nach zwei Militärübungen und erfolgreich
bestandener Prüfung zum Leutnant der Reserve ernannt.
Die Mehrzahl der auf dieser Homepage gezeigten Originalaufnahmen aus dem 5. königlich-sächsischen Feldartillerie-Regiment No. 64 stammen von einem Einjährig Freiwilligen des Regiments, der
jedoch namentlich nicht bekannt ist.